SATZUNG

§ 1 Name und Sitz
    
Der Verein führt den Namen:


BIR-REISECLUB e.V.
    Verein für Studien-, Bildungs- und Vereinsreisen

Er hat seinen Sitz in Birkenfeld und soll ins Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Vereinszweck

Der Zweck des Vereins ist die Organisation und Durchführung von Reisen. Hierbei soll der
Schwerpunkt  auf Studien- und  Bildungsreisen liegen. Zur  Minimierung  der Veranstalter-
haftung  werden diese  Reisen  grundsätzlich  mit  erfahrenen Reiseveranstaltern durchge-
führt.  Bei Reisen mit  geringem Veranstalterrisiko, z.B. Theater- oder Tagesfahrten, kann
von dieser Selbstbindung abgewichen werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalender-jahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.1997.

§ 5 Mitgliedschaft


Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds und durch schriftliche Austrittserklärung. Der Austritt ist jederzeit ohne Einhaltung von Fristen möglich. Bei Verstoß gegen die Ver-einsinteressen ist der Ausschluss aus dem Verein möglich. Den Beschluss trifft der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds.


§ 6 Organe


Die Organe des Vereins sind:

1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung

§ 7 Vorstand


1.  Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und den Bei-sitzerinnen und Beisitzern. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide sind einzeln vertretungsberechtigt.

Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,- DM müssen sie die Zustimmung des erweiterten Vorstands einholen. Hiervon ausgenommen ist die Begleichung von Reiserechnungen zu den Reisen, die vom Verein offiziell veranstaltet werden.

2.  Der Vorstand ist für alle Ange-legenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ zugewiesen werden. Er ist zuständig vor allem für:

die laufenden Geschäfte des Vereins

die Vorbereitung, die Einberufung, die
    Tagesordnung und den Ablauf der Mit-
    gliederversammlung,

die Ausführung von Beschlüssen der
     Mitgliederversammlung

die Aufstellung eines Haushaltsplans, die
     Buchführung über Einnahmen und Aus
     gaben des Vereins, die Erstellung des
     Jahresberichts,

3.  Der Vorstand wird von der Mitglieder-versammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

4.   Die Sitzungen werden vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen. Eine Tages-ordnung muss nicht vorliegen. Der Vor-stand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesen-heit die Stimme des 2. Vorsitzenden.

§ 8 Mitgliederversammlung

1.   Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung eines Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief und einer Anzeige in der Nahe-Zeitung/-Birkenfelder Anzeiger, einzuberufen. Mit-glieder, die nicht im Verbreitungsgebiet der vorgenannten Presseorgane wohnen, müssen mittels Brief eingeladen werden. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufung in Verbindung mit einer „Reisenach-bereitung“ ist zulässig.


2.   Ein Quorum ist nicht erforderlich.

3.   Die Mitgliederversammlung hat
      folgende Aufgaben:

 Genehmigung des Haushaltsplans für
     das folgende Geschäftsjahr

Festlegung der Reiseaktivitäten

Wahl, Abberufung und Entlastung des
     Vorstandes

Beschlussfassung über Satzungs-
     änderung und Vereinsauflösung.

Feststellung des Mitgliedsbeitrags

Ernennung von Ehrenmitgliedern

Weitere Aufgaben, die sich aus dieser
     Satzung und dem Gesetz ergeben.

4.   Der Vorstand muss unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 5 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich, mit Grund und Zweck, fordern oder wenn das Vereins-interesse eine Mitgliederversammlung erfordert.

5.   Über die Beschlüsse der Mitglieder-versammlung ist ein Protokoll anzu-fertigen und vom Protokollführer und Ver-sammlungsleiter zu unterschreiben.


§ 9 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für zwei Jahre zwei Kassenprüfer, die die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit überprüfen. Die Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmit-glieder sein.


§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mit-glieder herbeizuführen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Kreis-Volkshochschule Birkenfeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Fusion mit einem gleichartigen anderen verein angestrebt, geht das Vermögen auf den neuen Rechtsträger über. Die unmittelbare ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen rechtsträger muss gewährleistet sein.

 

 

Umstehender Verein ist am 27.01.1998 in das Vereinsregister unter VR 1168 beim Amtsgericht Idar-Oberstein eingetragen worden.

55743 Idar-Oberstein, 06. Februar 1998
Amtsgericht
(Unterschrift)          (Dienstsiegel)

 

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.